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   VG Augsburg, 27.07.2012 - Au 7 K 12.95   

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https://dejure.org/2012,22339
VG Augsburg, 27.07.2012 - Au 7 K 12.95 (https://dejure.org/2012,22339)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27.07.2012 - Au 7 K 12.95 (https://dejure.org/2012,22339)
VG Augsburg, Entscheidung vom 27. Juli 2012 - Au 7 K 12.95 (https://dejure.org/2012,22339)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Waldgenossenschaft; Zustimmung der Waldgenossenschaft zur Veräußerung eines Genossenschaftsanteils; Rechtsaufsichtliche Beanstandung; Fehlen sachlicher Gründe für Versagung der Zustimmung; Ermessenreduzierung auf Null; Bindung an Grundgesetz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 30.11.2011 - 1 BvR 3269/08

    Zur Gleichbehandlung bei der Befreiung von Rundfunkgebühren

    Auszug aus VG Augsburg, 27.07.2012 - Au 7 K 12.95
    Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist dann anzunehmen, wenn Maßnahmen ohne nachvollziehbare Begründung getroffen werden und sich dieses Vorgehen daher als willkürlich erweist (vgl. BVerfG vom 30.11.2011, Az. 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10, RdNr. 14, 15; BVerwG vom 23.11.1998, Az. 4 B 99/98, RdNr. 4).

    Art. 3 Abs. 1 GG schließt nicht jede Differenzierung aus und ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG vom 11.11.2008, Az. 1 BvL 3/05, RdNr. 60; vom 30.11.2011, a.a.O., m.w.N.).

  • BVerfG, 11.11.2008 - 1 BvL 3/05

    Begünstigung von Versicherten mit 45 Pflichtbeitragsjahren und Kürzungen von

    Auszug aus VG Augsburg, 27.07.2012 - Au 7 K 12.95
    Art. 3 Abs. 1 GG schließt nicht jede Differenzierung aus und ist nur dann verletzt, wenn eine Gruppe von Normadressaten im Vergleich zu anderen Normadressaten anders behandelt wird, obwohl zwischen beiden Gruppen keine Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, dass sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen könnten (vgl. BVerfG vom 11.11.2008, Az. 1 BvL 3/05, RdNr. 60; vom 30.11.2011, a.a.O., m.w.N.).
  • BVerfG, 15.03.1989 - 1 BvR 1428/88

    Verstoß gegen das Willkürverbot bei Überspannung der Anforderungen an eine

    Auszug aus VG Augsburg, 27.07.2012 - Au 7 K 12.95
    Die Änderung der Genossenschaftssatzung hat nicht zur Folge, dass eine Genehmigung ohne Gründe - also auf sachfremden Erwägungen beruhend (vgl. zum Begriff der "Willkür" BVerfG vom 15.3.1989, Az. 1 BvR 1428/88, LS; vom 3.11.1982, Az. 1 BvR 710/82, LS) - möglich ist.
  • BVerfG, 03.11.1982 - 1 BvR 710/82

    Verletzung des Willkürverbots durch Kostenentscheidung im Privatklageverfahren

    Auszug aus VG Augsburg, 27.07.2012 - Au 7 K 12.95
    Die Änderung der Genossenschaftssatzung hat nicht zur Folge, dass eine Genehmigung ohne Gründe - also auf sachfremden Erwägungen beruhend (vgl. zum Begriff der "Willkür" BVerfG vom 15.3.1989, Az. 1 BvR 1428/88, LS; vom 3.11.1982, Az. 1 BvR 710/82, LS) - möglich ist.
  • BVerwG, 23.11.1998 - 4 B 99.98
    Auszug aus VG Augsburg, 27.07.2012 - Au 7 K 12.95
    Ein Verstoß gegen dieses Verbot ist dann anzunehmen, wenn Maßnahmen ohne nachvollziehbare Begründung getroffen werden und sich dieses Vorgehen daher als willkürlich erweist (vgl. BVerfG vom 30.11.2011, Az. 1 BvR 3269/08, 1 BvR 656/10, RdNr. 14, 15; BVerwG vom 23.11.1998, Az. 4 B 99/98, RdNr. 4).
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